AGB für IT-Consulting & Software Development Services
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen DAS digitalwerk GmbH (nachfolgend "Auftragnehmer") und dem Kunden (nachfolgend "Auftraggeber") über IT-Consulting, Software-Entwicklung, Cloud-Services und verwandte Dienstleistungen.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2.1 Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
2.2 Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
2.3 Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.
3.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung bzw. dem Projektvertrag.
3.2 Änderungen und Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Sie können zu einer Anpassung der Vergütung und der Fristen führen.
3.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilleistungen durch qualifizierte Dritte (Subunternehmer) erbringen zu lassen.
4.1 Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer rechtzeitig und vollständig alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten und Unterlagen zur Verfügung.
4.2 Der Auftraggeber benennt einen fachlich qualifizierten Ansprechpartner, der befugt ist, verbindliche Entscheidungen zu treffen.
4.3 Verzögerungen durch mangelhafte Mitwirkung des Auftraggebers führen zu einer angemessenen Verlängerung der Leistungsfristen.
5.1 Die Vergütung richtet sich nach der jeweiligen Vereinbarung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
5.2 Bei Zeitaufwand-basierten Projekten erfolgt die Abrechnung nach tatsächlich geleisteten Stunden zu den vereinbarten Stundensätzen.
5.3 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
5.4 Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen.
6.1 Alle im Rahmen des Auftrags erstellten Werke (Software, Dokumentationen, Konzepte etc.) sind urheberrechtlich geschützt.
6.2 Nach vollständiger Bezahlung der Vergütung räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein nicht-exklusives, zeitlich und räumlich unbegrenztes Nutzungsrecht an den vereinbarten Leistungen ein.
6.3 Wiederverwendbare Komponenten, Frameworks und Tools bleiben im Eigentum des Auftragnehmers.
7.1 Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen die vereinbarte Beschaffenheit haben und frei von Rechts- und Sachmängeln sind.
7.2 Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich zu rügen. Der Auftragnehmer wird Mängel innerhalb angemessener Frist beseitigen.
7.3 Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme.
8.1 Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
8.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist in diesem Fall auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
8.3 Die Haftung für Datenverlust ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung eingetreten wäre.
9.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln.
9.2 Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses für die Dauer von 3 Jahren.
10.1 Dauerschuldverhältnisse können von beiden Parteien mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden.
10.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
10.3 Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
11.1 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
11.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wien, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
11.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand der AGB
29. Oktober 2025